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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#8
Es steht auch in der faq: Es spielt keinerlei Rolle, wie die Dinge lagen, zu zahlen ist immer das, was im Titel steht. Es spielt keine Rolle, ob du

- vom Jugendamt in einen höheren Betrag getrickst worden bist, obwohl du weniger hättest zahlen müssen
- zwischendrin arbeitslos wirst, weniger verdienst, krank wirst
- das Kind zwischenzeitlich gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, weil es z.B. selber was verdient oder die Schule geschmissen hat.

Das deutsche Unterhaltsrecht sagt: Zu zahlen ist immer, was im Titel steht, den du unterzeichnet hast. Änderungen daran sind nur im Zuge einer freiwilligen Abänderung mit Einverständnis von Schuldner und Gläubiger oder als Ergebnis einer erfolgreichen Abänderungsklage möglich. Beides war bei dir nicht der Fall, also sind definitiv Schulden aufgelaufen. Über Verjährung habe ich schon geschrieben, vielleicht erspart dir das ein paar der aufgelaufenen Schulden.

Keiner hier im Forum findet das ethisch oder inhaltlich gut, aber so ist nun mal die Rechtslage.

Wie war das mit dem Umgang? Kontakt ist wie lange schon abgerissen? Gar nichts mehr, keine Briefe, kein Telefon? Hast du mal auf eine Umgangsregelung geklagt? Alleinsorge Mutter?
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

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