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Unterhaltsfestschreibung moeglich?
#3
(12-05-2014, 14:36)Mahatu schrieb: Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav.

Wie zeigte sich das? Hat sie einfach gar nichts mehr geschrieben oder sich in irgendeiner Weise einverstanden gezeigt, dass du nichts bzw. wenig zahlst?

Glaube nicht, dem Staat irgendwelche "Anreize" bieten zu können. Wenn die Jugendamtstante mit der Titulierung eines Betrages mit Laufzeit zwei Jahre einverstanden ist, mach das. Wenn du zurückkommst und mehr verdienst, hast du damit ein paar Monate Aufschub, bevor der Unterhalt erhöht werden kann.

Wenn sie nicht einverstanden ist, dann eben nicht. Eine Rückkehr solltest du dann möglichst nicht offiziell machen. Sie kann das zum Anlass nehmen, aufgrund der deutlichen Veränderung deiner persönlichen Verhältnisse gleich wieder mit Einkommensauskünften und Forderungen zu beginnen.
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Unterhaltsfestschreibung moeglich? - von Mahatu - 12-05-2014, 14:36
RE: Unterhaltsfestschreibung moeglich? - von p__ - 12-05-2014, 14:46
RE: Unterhaltsfestschreibung moeglich? - von the notorious iglu - 12-05-2014, 14:52
RE: Unterhaltsfestschreibung moeglich? - von the notorious iglu - 12-05-2014, 15:00
RE: Unterhaltsfestschreibung moeglich? - von the notorious iglu - 12-05-2014, 15:09

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