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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#5
(12-05-2014, 15:32)Blumentopferde schrieb: Schreiben vom Staasianwalt Oktober 2013, dazwischen einige Drohungen und ne bitte ich soll alles zugeben. Bis jetzt Ruhe.

ne Bitte alles zuzugeben ? Wink

Bei mir gab es die "Schema F" Anklageschrift....ohne Berechnungen, ohne weitere Unterhaltsverpflichtete u.s.w.

Bin nämlich mächtig gespannt wie das Amtsgericht darauf reagiert !

Gehe sofort in die Berufung sollte ich Verurteilt werden.
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RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Arminius - 12-05-2014, 15:54
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
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