12-05-2014, 20:41
Nun seid aber mal ehrlich. § 177 StGB reicht doch nicht wirklich.
Denn:
Nach aktueller Rechtslage spielt der fehlende Wille des Opfers keine Rolle
Hab das hier in diesen Thread platziert, weil ich meine, dass dem Mißbrauch mit den Forderungen des djb alle Türen offen stehen.
Quelle:
http://www.djb.de/Kom/K3/pm14-11/
Da fällt mir ganz spontan ein:
Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.
Denn:
Nach aktueller Rechtslage spielt der fehlende Wille des Opfers keine Rolle
Hab das hier in diesen Thread platziert, weil ich meine, dass dem Mißbrauch mit den Forderungen des djb alle Türen offen stehen.
Zitat: § 177 StGB, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, erfüllt die internationale Vorgabe der Kriminalisierung und Ermöglichung wirksamer Strafverfolgung aller „nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ nicht. Nach aktueller Rechtslage spielt der fehlende Wille des Opfers keine Rolle, sondern es müssen für eine Strafbarkeit Faktoren wie „Gewalt“, „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage gegeben sein.
Quelle:
http://www.djb.de/Kom/K3/pm14-11/
Da fällt mir ganz spontan ein:
Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.