(13-05-2014, 22:25)Leutnant Dino schrieb: Als deutscher Staatsbürger, auch ehemalige Bürger der DDR, unterliegen weltweit den deutschen Gesetzen. Der Wohnort ist damit egal.
Stimmt so weit.
Was mich dabei interessiert ist die Frage, ob ich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich damit rechnen muss, von der österreichischen Justiz verfolgt zu werden für eine Straftat (eben nach §170 StGB), wenn es diese Straftat im österreichischen Strafgesetzbuch nicht (oder nicht so) gibt.
Der Staat Österreich unterscheidet bei der Unterhaltspflicht ja immer noch nach dem Scheidungsgrund. Bei einer Zerrüttungsscheidung ist die Unterhalstpflicht gegenüber dem Ex-Partner anders geregelt als bei einer schuldhaften Scheidung - aber das muss ich Dir nicht erklären, da bist Du sicher tiefer drin im Thema als ich.
Ich stehe nur vor der Entscheidung, baldmöglichst meinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land zu verlegen. Österreich kommt insoweit in Frage, als es gute Standort - Bedingungen für meine kleine Firma bietet inkl. brauchbarer sozialer Absicherung als Unternehmer. Wenn mir die Exe allerdings eine Strafanzeige in Deutschland nach §170 StGB anhängt - verfolgt mich dann die österreichische Justiz? Unterhaltspflichtige Kinder habe ich keine mehr, es würde sich nur um nachehelichen Exen-Unterhalt drehen (der in Deutschland, im Unterschied zu Österreich, nicht an die Schuldfrage bei der Scheidung geknüpft ist - eben weil es in Deutschland keine Schuldfrage mehr gibt).
Das mag eine eher nebensächliche Frage sein - für mich allerdings elementar. Denn wenn sich die Österreicher zum Handlanger der Piefkes machen, dann muss ich weiter Richtung Südosten ziehen.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1