14-05-2014, 08:30
(14-05-2014, 08:03)Austriake schrieb: Was mich dabei interessiert ist die Frage, ob ich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich damit rechnen muss, von der österreichischen Justiz verfolgt zu werden für eine Straftat (eben nach §170 StGB), wenn es diese Straftat im österreichischen Strafgesetzbuch nicht (oder nicht so) gibt.
Zu dem §170 StGB nach deutschem Recht gibt es den §198 des österreichischen StGB. Demnach könnte der deutsche § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB hier greifen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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