14-05-2014, 08:34
Das hat mit Apus Fall nichts zu tun. Vollstreckbare Unterhaltszahlungen nach §1615l BGB (=Betreuungsunterhalt für die Ex) werden vollstreckt, wenn sie eben vollstreckbar sind. In Österreich sind sie es, auch ohne Exequaturverfahren. Gerichtsstand ist da, wo die Ex wohnt oder sie kann ihn dort wählen (§ 232 FamFG).
§170 StGB geht auch wegen Betreuungsunterhalt, wüsste aber von keinem Fall in dem das angewendet wurde. In der Praxis nur wegen Kindesunterhalt und den will er ja zahlen.
§170 StGB geht auch wegen Betreuungsunterhalt, wüsste aber von keinem Fall in dem das angewendet wurde. In der Praxis nur wegen Kindesunterhalt und den will er ja zahlen.