14-05-2014, 10:46
Wieso sollte in Österreich etwas passieren, wenn schon der deutsche §170 StGB in der Praxis nicht einsetzbar ist?
Das ist echt nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr §1615l BGB, ausgeurteilter Unterhalt draus und Vollstreckung. Nicht jeder kann mit Freunden, Untermiete und Büros jonglieren.
Das ist echt nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr §1615l BGB, ausgeurteilter Unterhalt draus und Vollstreckung. Nicht jeder kann mit Freunden, Untermiete und Büros jonglieren.