14-05-2014, 13:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2014, 13:17 von Leutnant Dino.)
(14-05-2014, 10:46)p schrieb: Das Problem ist vielmehr §1615l BGB, ausgeurteilter Unterhalt draus und Vollstreckung. Nicht jeder kann mit Freunden, Untermiete und Büros jonglieren.
Genau. Das ist an sich kein Problem für die Gläubiger in Österreich zu pfänden. Da sollte man stets gut sortiert und vorbereitet sein. Die Ösis machen sogar Versteigerungen in der eigenen Wohnung. Als ich das gelesen habe, war ich doch überrascht.