14-05-2014, 14:29
(14-05-2014, 11:30)Blumentopferde schrieb: update: vorletzte Woche kam die Einladung ins Amtsgericht wegen meiner Unterhaltsabänderungsklage. Ging ja ruckzuck, nur 7 Monate.
Ich benötige noch etwas Informationen bezüglich krankheitsbedingter Kosten bzw weitere Kosten welche angerechnet werden "müssen".
Wer hat hier Erfahrung?
Bist Du Behindert/Schwerbehindert?
Wenn ja. Wie hoch ist Dein GdB und hast Du ein zusätzliches Merkzeichen?
Wenn es das G (Gehbehindert) ist, dann kannst Du dich auf den SGB II und den SGB XII berufen. Da wird das G bedarfserhöhend anerkannt.
Ansonsten sind Krankheitskosten nur vortragbar, wenn sie auch dauerhaft sind. Fahrtkosten zum Arzt zum Beispiel. 30 cent je Kilometer. Medikamentenzuzahlungen aus eigener Tasche.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.