14-05-2014, 15:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2014, 16:00 von Camper1955.)
(14-05-2014, 14:32)Blumentopferde schrieb: Hi Camper,
hab unbegrenzt GdB 60 mit Merkzeichen "G".
Danke geb ich so an den Zwangwalt weiter.
BTE
Bitte.
Noch ein §, wenn Du berufstätig, oder zumindest Arbeitssuchend bist.
§ 33 SGB IX
Wenn Du Arbeitssuchend und zumindes teilweise erwerbsfähig, solltest du den § auch mal mit Deinem Jobcenter besprechen. Denn der § 21 des SGB II Absatz 4 verweist auf diesen §.
Im SGB XII ist es übrigens der § 30 Absatz 2, der auf das G verweist. Das gilt dann, wenn du nicht erwerbsfähig bist.
Robert Stegmann
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.