15-05-2014, 09:30
Im Urteil geht es nicht um Krankheiten der Mutter wie z.B. eine Depression.
Solche Krankheiten wären auch ausdrücklich unterhaltsirrelevant bei dem hier besprochenen §1615l BGB, ein solcher Hinweis wäre also irreführend. Eine Verlängerung kann sich nur vom Kind herleiten, nicht von einer zwischenzeitlich eingetretenen Krankheit der Mutter. Auch nicht von einer früheren Krankheit, schliesslich gibt es keine nacheheliche Solidarität, da es keine Ehe gab.
Solche Krankheiten wären auch ausdrücklich unterhaltsirrelevant bei dem hier besprochenen §1615l BGB, ein solcher Hinweis wäre also irreführend. Eine Verlängerung kann sich nur vom Kind herleiten, nicht von einer zwischenzeitlich eingetretenen Krankheit der Mutter. Auch nicht von einer früheren Krankheit, schliesslich gibt es keine nacheheliche Solidarität, da es keine Ehe gab.