Moin LNB,
ich überlege, ob es meinerseits noch Sinn macht, Dir einen alternativen Regelungsvorschlag zu machen. Deine Haltung und Dein Vorgehen scheinen sehr festgelegt zu sein.
Ich habe zudem den Eindruck, daß es Dir mehr um die Mutter und ihre Vorwürfe gegen Dich geht. Diese sind aber nicht Gegenstand einer UVereinbarung und einer gerichtlichen URegelung, in der ganz deutlich der Anspruch des Kindes im Vordergrund steht.
Gerichte kennen reichlich sich zankende Eltern und sind froh über jeden zielführenden Antrag. Sie wollen keine schmutzige Wäsche waschen, sondern Argumente hören, die FÜR den vorgelegten Regelungsvorschlag sprechen.
Es ist mE ein gewaltiger Unterschied, ob man seitenlang GEGEN die Anwürfen der Gegenseite argumentiert oder gute Gründe vorträgt, die FÜR die eigene Regelung sprechen. Natürlich kann die Mutter erwähnt werden, mE sollte man sich auf die Argumente beschränken, die die Regelung bzw Teile davon mittragen, also der elterlichen Schnittmenge entsprechen.
So drängt man die Gegenseite in die destruktive Abwehrhaltung.
S.
ich überlege, ob es meinerseits noch Sinn macht, Dir einen alternativen Regelungsvorschlag zu machen. Deine Haltung und Dein Vorgehen scheinen sehr festgelegt zu sein.
Ich habe zudem den Eindruck, daß es Dir mehr um die Mutter und ihre Vorwürfe gegen Dich geht. Diese sind aber nicht Gegenstand einer UVereinbarung und einer gerichtlichen URegelung, in der ganz deutlich der Anspruch des Kindes im Vordergrund steht.
Gerichte kennen reichlich sich zankende Eltern und sind froh über jeden zielführenden Antrag. Sie wollen keine schmutzige Wäsche waschen, sondern Argumente hören, die FÜR den vorgelegten Regelungsvorschlag sprechen.
Es ist mE ein gewaltiger Unterschied, ob man seitenlang GEGEN die Anwürfen der Gegenseite argumentiert oder gute Gründe vorträgt, die FÜR die eigene Regelung sprechen. Natürlich kann die Mutter erwähnt werden, mE sollte man sich auf die Argumente beschränken, die die Regelung bzw Teile davon mittragen, also der elterlichen Schnittmenge entsprechen.
So drängt man die Gegenseite in die destruktive Abwehrhaltung.
S.