15-05-2014, 13:51
Also das war doch irgendwie eine skurille Vorstellung heute. Danke für's Drücken.
Vor dem Termin karrte die Richterin den Aktenwagen in den
Gerichtssaal und zwinkerte mir im Vorbeigehen zu. Das wertete
ich erst mal als gutes Omen.
Der Vertreter vom Jobcenter hielt ich der Kleidung nach erst für einen bedürftigen Kläger, der auch auf einen Verhandlungstermin wartet.
Er wirkte auch ziemlich gebeutelt. Später wurde mir klar, warum.
Nachdem mein Prozessbevollmächtigter, der Beauftragte vom Landkreis, die Richterin und meine Wenigkeit Platz genommen hatten,
wurde erst mal 5 Minuten über die sonst übliche Sitzordnung debattiert, die wir gerade eben nicht eingenommen hatten. Das sollte wohl der Entspannung dienen.
Dann fiel der Jobcentervertreter mit einer unverhofften Litanei ein,
das dies hier seine letzte "Vorstellung" wäre. Er hätte genug von
Hartz IV und würde jetzt eine andere Stelle im Landkreis besetzen.
Er dürfe sich künftig als Standesbeamter verdingen. Die Richterin äußerte Verständnis und beglückwünschte ihn zu seinem Karriereschritt. Mein Sozialassesor und ich grinsten uns verlegen an.
Bei der nächsten Ansprache der Richterin fiel mir fast die Kinnlade herunter. Sie erklärte, das sie nur vertretungsweise Erörtungstermine abarbeitet und eigentlich eine andere Kammer für meine Fälle zuständig sei. Eigentlich hätte man den Termin wieder absagen müssen, aber das war jetzt einem Missgeschick der Verwaltung und dem Geschäftsverteilungsplan geschuldet.
Meine Kinnlade öffnete sich weiter:
Ihr Standardvorgehen sei jedenfalls hier, einen Vergleich herbeizuführen, denn dem Bedürftigen nützt dann das sofort ausgezahlte, wenn auch geringere Geld mehr, als wenn er noch Monate oder Jahre lang auf einen endgültigen Gerichtsbeschluß warten muß um dann eine grössere Nachzahlung zu erhalten. Das propagierte sie als "faire" Vorgehensweise. Man kann sich ausmalen, was dies für Leute bedeutet, die ausschliesslich am Hartz IV-Tropf hängen.
Nun denn, wir sprachen zuerst über das Thema Wohnungskosten.
Die Richterin haute dem Jobcentervertreter das schlüssige Konzept um die Ohren, das keines war und stellte fest, das eine Wohnung für 2 Personen nach Wohngeldtabelle ohne 10% Zuschlag in meinem Wohnort schon teurer wäre als eine Wohnung mit 3 Personen, wie vom JC genehmigt. Ich würde ja nun wirklich sehr preiswert wohnen und da der strittige Betrag lediglich 18 Euro monatlich beträgt, regte man den Landkreis an, Anerkenntnis zu leisten. Das tat dieser dann auch. zum Umgangsrecht und Verfassungsrag, soweit kamen wir erst gar nicht.
Als Nächstes ging es um den Sachbezug Dienstwagen. Die Richterin zerpflückte den Bescheid und die Gehaltsabrechnung und weil sie sich nicht erklären konnte, wie sich das fiktive Einkommen in meinem Leistungsbescheid zusammensetzte, erklärte ich ihr das. Ich hatte
das JC ja zig-fach auf den Fehler hingewiesen.
Der Jobcentervertreter redete sich heraus, das seine Kollegin sich verrechnet hätte. Allerdings zog sich ihr Fehler durch 4 Leistungsbescheide á 6 Monate. Außerdem hat die Kollegin ihren Fehler ja auch vehement im Widerspruchsverfahren schriftlich verteidigt und sich dafür eine Fachaufsichtsbeschwerde eingefangen.
Nun denn, also künftig geht man dann von dem Auszahlungsbetrag auf meinem Gehaltszettel als Einkommen aus und nicht mehr vom Netto nach Brutto-Steuer- und Sozialabgaben. Im Übrigen gelte hier lt. Richterin die Sachbezugsverordnung. Dann kamen noch ein paar Halbsätze von 1% Regelung i. V. m. Urteilen zu Krankenhausaufenthalten. Das passte hier und jetzt zwar nicht hin, aber da der Landkreisvertreter einen Betrag von 24 Euro und 7 Cent als künftigen Betrag für Sachbezüge in meinem Fall aufbot und das genau der Betrag für Mobilität und Verkehr aus dem Regelsatz ist, bat dich die Richterin, diesen Betrag für die Dienstwagennutzung aufzuschreiben, was sie denn auch tat.
Das werden einige hier zwar nicht so schön finden, aber zu diesen beiden Punkten habe ich dann in einen Vergleich eingewilligt, der einen Leistungszeitraum über 12 Monate betrifft und 2 Verfahren wären damit erledigt. Der Vergleich hat also keine Außenwirkung. Das JC hat nun endgültige Bescheide zu erstellen und eine Nachzahlung vorzunehmen. Hoffentlich ist der Nachfolger des jetzt scheidenden Jobcentervertreters da besser aufgestellt. Der Landkreis muß 75 % der Kosten meiner Rechtsvertretung bezahlen. Er hat ja maßgeblich dazu beigetragen, das ich so viele Gerichtsverfahren lostreten mußte.
Der Vergleich enthält konkret die strittigen Punkte, damit ich der Behörde das wider Erwartung bei Bedarf in der Zukunft auch mal wieder vorzeigen kann.
In der Summe kommt dann jetzt wohl eine vierstellige Summe zusammen.
Zum Schluß wurde ich von dem Vertretungsberechtigten des Jobcenters ermahnt, ich möge künftig mehr den Dialog im Gespräch suchen und nicht gleich in eine Widerspruchs- oder gar Klageverfahren gehen. Im JC arbeiten auch nur Menschen. Die Richterin meinte, ich solle das beherzigen. Grund für den Termin heute war auch die Befürchtung, das ich das hiesige Gericht weiter mit Klagen überhäufe. Ich weiss es von meinen JC's zwar besser, wie sich dort Wort und Tat unterscheiden, gelobte aber dennoch in die Runde strahlend Besserung.
Nun sind noch 2 Hauptsachverfahren wegen temp. Bedarfsgemeinschaft und das Beschwerdeverfahren am LSG über 12 weitere Monate Leistungsbezug offen.
Mit diesen Fällen geht es erst weiter, wenn das LSG irgendwann einmal entscheidet. Hier wird es aber auf jeden Fall einen Beschluß geben, darauf habe ich bestanden.
Vor dem Termin karrte die Richterin den Aktenwagen in den
Gerichtssaal und zwinkerte mir im Vorbeigehen zu. Das wertete
ich erst mal als gutes Omen.
Der Vertreter vom Jobcenter hielt ich der Kleidung nach erst für einen bedürftigen Kläger, der auch auf einen Verhandlungstermin wartet.
Er wirkte auch ziemlich gebeutelt. Später wurde mir klar, warum.
Nachdem mein Prozessbevollmächtigter, der Beauftragte vom Landkreis, die Richterin und meine Wenigkeit Platz genommen hatten,
wurde erst mal 5 Minuten über die sonst übliche Sitzordnung debattiert, die wir gerade eben nicht eingenommen hatten. Das sollte wohl der Entspannung dienen.
Dann fiel der Jobcentervertreter mit einer unverhofften Litanei ein,
das dies hier seine letzte "Vorstellung" wäre. Er hätte genug von
Hartz IV und würde jetzt eine andere Stelle im Landkreis besetzen.
Er dürfe sich künftig als Standesbeamter verdingen. Die Richterin äußerte Verständnis und beglückwünschte ihn zu seinem Karriereschritt. Mein Sozialassesor und ich grinsten uns verlegen an.
Bei der nächsten Ansprache der Richterin fiel mir fast die Kinnlade herunter. Sie erklärte, das sie nur vertretungsweise Erörtungstermine abarbeitet und eigentlich eine andere Kammer für meine Fälle zuständig sei. Eigentlich hätte man den Termin wieder absagen müssen, aber das war jetzt einem Missgeschick der Verwaltung und dem Geschäftsverteilungsplan geschuldet.
Meine Kinnlade öffnete sich weiter:
Ihr Standardvorgehen sei jedenfalls hier, einen Vergleich herbeizuführen, denn dem Bedürftigen nützt dann das sofort ausgezahlte, wenn auch geringere Geld mehr, als wenn er noch Monate oder Jahre lang auf einen endgültigen Gerichtsbeschluß warten muß um dann eine grössere Nachzahlung zu erhalten. Das propagierte sie als "faire" Vorgehensweise. Man kann sich ausmalen, was dies für Leute bedeutet, die ausschliesslich am Hartz IV-Tropf hängen.
Nun denn, wir sprachen zuerst über das Thema Wohnungskosten.
Die Richterin haute dem Jobcentervertreter das schlüssige Konzept um die Ohren, das keines war und stellte fest, das eine Wohnung für 2 Personen nach Wohngeldtabelle ohne 10% Zuschlag in meinem Wohnort schon teurer wäre als eine Wohnung mit 3 Personen, wie vom JC genehmigt. Ich würde ja nun wirklich sehr preiswert wohnen und da der strittige Betrag lediglich 18 Euro monatlich beträgt, regte man den Landkreis an, Anerkenntnis zu leisten. Das tat dieser dann auch. zum Umgangsrecht und Verfassungsrag, soweit kamen wir erst gar nicht.
Als Nächstes ging es um den Sachbezug Dienstwagen. Die Richterin zerpflückte den Bescheid und die Gehaltsabrechnung und weil sie sich nicht erklären konnte, wie sich das fiktive Einkommen in meinem Leistungsbescheid zusammensetzte, erklärte ich ihr das. Ich hatte
das JC ja zig-fach auf den Fehler hingewiesen.
Der Jobcentervertreter redete sich heraus, das seine Kollegin sich verrechnet hätte. Allerdings zog sich ihr Fehler durch 4 Leistungsbescheide á 6 Monate. Außerdem hat die Kollegin ihren Fehler ja auch vehement im Widerspruchsverfahren schriftlich verteidigt und sich dafür eine Fachaufsichtsbeschwerde eingefangen.
Nun denn, also künftig geht man dann von dem Auszahlungsbetrag auf meinem Gehaltszettel als Einkommen aus und nicht mehr vom Netto nach Brutto-Steuer- und Sozialabgaben. Im Übrigen gelte hier lt. Richterin die Sachbezugsverordnung. Dann kamen noch ein paar Halbsätze von 1% Regelung i. V. m. Urteilen zu Krankenhausaufenthalten. Das passte hier und jetzt zwar nicht hin, aber da der Landkreisvertreter einen Betrag von 24 Euro und 7 Cent als künftigen Betrag für Sachbezüge in meinem Fall aufbot und das genau der Betrag für Mobilität und Verkehr aus dem Regelsatz ist, bat dich die Richterin, diesen Betrag für die Dienstwagennutzung aufzuschreiben, was sie denn auch tat.
Das werden einige hier zwar nicht so schön finden, aber zu diesen beiden Punkten habe ich dann in einen Vergleich eingewilligt, der einen Leistungszeitraum über 12 Monate betrifft und 2 Verfahren wären damit erledigt. Der Vergleich hat also keine Außenwirkung. Das JC hat nun endgültige Bescheide zu erstellen und eine Nachzahlung vorzunehmen. Hoffentlich ist der Nachfolger des jetzt scheidenden Jobcentervertreters da besser aufgestellt. Der Landkreis muß 75 % der Kosten meiner Rechtsvertretung bezahlen. Er hat ja maßgeblich dazu beigetragen, das ich so viele Gerichtsverfahren lostreten mußte.
Der Vergleich enthält konkret die strittigen Punkte, damit ich der Behörde das wider Erwartung bei Bedarf in der Zukunft auch mal wieder vorzeigen kann.
In der Summe kommt dann jetzt wohl eine vierstellige Summe zusammen.
Zum Schluß wurde ich von dem Vertretungsberechtigten des Jobcenters ermahnt, ich möge künftig mehr den Dialog im Gespräch suchen und nicht gleich in eine Widerspruchs- oder gar Klageverfahren gehen. Im JC arbeiten auch nur Menschen. Die Richterin meinte, ich solle das beherzigen. Grund für den Termin heute war auch die Befürchtung, das ich das hiesige Gericht weiter mit Klagen überhäufe. Ich weiss es von meinen JC's zwar besser, wie sich dort Wort und Tat unterscheiden, gelobte aber dennoch in die Runde strahlend Besserung.
Nun sind noch 2 Hauptsachverfahren wegen temp. Bedarfsgemeinschaft und das Beschwerdeverfahren am LSG über 12 weitere Monate Leistungsbezug offen.
Mit diesen Fällen geht es erst weiter, wenn das LSG irgendwann einmal entscheidet. Hier wird es aber auf jeden Fall einen Beschluß geben, darauf habe ich bestanden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater