15-05-2014, 19:49
Hallo es sind ca. 50 km allerdings habe ich durch besagte Dame Job und Wohnung verloren und habe keinen Cent, da ich durch sie auch noch ziemlich verschuldet bin. Ich habe hier im Internet folgendes gefunden.
Wann ist eine Zustimmung notwendig?
Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist der jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein:
Schulwechsel,
Umzug der betreuenden Elternteils,
Urlaub im Ausland ,
Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.
Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden.
Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.
von dieser Seite : http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeins...23130.html
Wann ist eine Zustimmung notwendig?
Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist der jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein:
Schulwechsel,
Umzug der betreuenden Elternteils,
Urlaub im Ausland ,
Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.
Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden.
Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.
von dieser Seite : http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeins...23130.html