15-05-2014, 19:57
Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein !
und den § hab ich auch noch dazu gefunden :
Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
und den § hab ich auch noch dazu gefunden :
Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.