15-05-2014, 19:58
(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein
Musst du auch nicht.
(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
Das ist Quatsch.