@wackepudding: Zur Zeit findet kein Umgang statt da der Partnerkonflikt noch zu stark im MIttelpunkt steht und die KM zur Zeit zu keiner Einigung bereit war.
Wohnung habe ich "freiwillig" verlassen da sie sonst kein Geld vom Amt bekommen hätte, da es als Bedarfsgemeinschaft galt etc pp.
Und Schulden bin ich eigentlich selber Schuld sie in der Insolvenz, hat dann auf meinen Namen Sachen bestellt.
ja aber wie soll das funktionieren wenns von der Mutter aus am liebsten kein Kontakt geben sollte ?! Und sie jetzt schon über mich Lügen verbreitet beim JA und beim Anwalt...
Wohnung habe ich "freiwillig" verlassen da sie sonst kein Geld vom Amt bekommen hätte, da es als Bedarfsgemeinschaft galt etc pp.
Und Schulden bin ich eigentlich selber Schuld sie in der Insolvenz, hat dann auf meinen Namen Sachen bestellt.
(15-05-2014, 19:58)iglu schrieb:(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein
Musst du auch nicht.
(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
Das ist Quatsch.
ja aber wie soll das funktionieren wenns von der Mutter aus am liebsten kein Kontakt geben sollte ?! Und sie jetzt schon über mich Lügen verbreitet beim JA und beim Anwalt...