15-05-2014, 22:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2014, 22:20 von Das Nerdliche Orakel.)
(15-05-2014, 15:43)Camper1955 schrieb: Wobei hier die Frauenrechtlerinnen en damit argumentieren, dass dann jede Frau, unter dem Generalverdacht steht fremd zu gehen. Auch nicht von der Hand zu weisen, das Argument.Ein Außernstehender soll feststellen, wer die biologischen Eltern sind, und das Ergebnis davon wird in allen möglichen Dokumenten eintragen. Warum, zum Teufel, soll er da nur die Behauptung der Mutter, möglicherweise gestützt von der Behauptung des von ihr angegebenen angeblichen Vaters, berücksichtigen, wenn er technische Möglichkeiten der Überprüfung hat?
Wenn das Abstammungsgutachten auf Grund von DNA verpflichtend ist, werden die Frauen, die ihrem Kind und dem Vater ihres Kinder diesen Beweis geben wollen, von dem Verdacht befreit, zu diesem Schritt vom Vater genötigt worden zu sein.
(15-05-2014, 20:24)wackelpudding schrieb: Verdacht oder Schmeichelei?Es unterstellt, dass auch Frauen heimtückisch handeln können. Es beendet die Unterstellung, dass Frauen für so etwas zu blöd seien.