16-05-2014, 00:13
Wenn Du beim Gericht beantragst, entsprechend Deinem Vorschlag zu beschliessen, wird die Mutter doch darauf mit abweichenden Vorstellungen antworten. Das wird dann im Termin zu diskutieren sein und da kannst Du dann vorbringen, warum Dein Vorschlag gut für das Kind ist.
Ich würde das Gericht auch darum bitten, die Umgangsregelung mit Sanktionen zu versehen, da Du aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht damit rechnen kannst, dass sie eingehalten wird. Für den Fall, dass das Gericht hierzu detaillierte Informationen möchte, würde ich um richterlichen Hinweis bitten.
Ich würde das Gericht auch darum bitten, die Umgangsregelung mit Sanktionen zu versehen, da Du aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht damit rechnen kannst, dass sie eingehalten wird. Für den Fall, dass das Gericht hierzu detaillierte Informationen möchte, würde ich um richterlichen Hinweis bitten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...