16-05-2014, 00:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2014, 00:17 von LoveNoBitch.)
Zumindest kann ich jetzt schon mehr als deutlich beweisen, daß Frau Mama nicht gewillt ist sich an Absprachen zu halte, einzusehen daß Regelmäßigkeit fürs Kind wichtig ist, und den Kontakt von sich aus auf ein Minimum beschränkt... Wie war das mit der Bindungstoleranz?
Was heißt das?
(16-05-2014, 00:13)wackelpudding schrieb: . Für den Fall, dass das Gericht hierzu detaillierte Informationen möchte, würde ich um richterlichen Hinweis bitten.
Was heißt das?
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet