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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
(16-05-2014, 00:21)wackelpudding schrieb: Ja, aber mach das schriftlich vor der Verhandlung nur, wenn Du den richterlichen Hinweis bekommst. Ansonsten wird das ja zur Begründung der beantragten Sanktionen auch im Termin zur Sprache kommen. Und wichtig ist dabei, nach vorne zu argumentieren: Es gilt zu verhindern, dass auch zukünftig das Kindeswohl durch die Mutter vernachlässigt wird.

Ok das gefällt mir..! Danke Dir! D.h. Sanktionen auch erstmal ganz ohne Begründung beantragen und den richterlichen Hinweis aufnehmen...?! Und dann ggfs ihre Antwort auf den UG-Vorschlag beilegen....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:19
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:33
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:42
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 09-05-2014, 20:56
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 09-05-2014, 21:09
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 14-05-2014, 20:17
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 14-05-2014, 20:36
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von LoveNoBitch - 16-05-2014, 00:29

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