16-05-2014, 00:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2014, 00:42 von LoveNoBitch.)
(16-05-2014, 00:29)kay schrieb: Die KM ist wieder weg in den "Urlaub"? Antrag ans Gericht und fertig. Termin beim KSB natuerlich wahrnehmen, kann nicht schaden. Wie hier schon empfohlen den Antrag kurz fassen, keine Abrechnung mit der Ex.
Natürlich! Damit hat Sie Ihren Umgangsvorschlag von letzter Woche gleich mal in die Tat umgesetzt.... Nicht daß Sie erst abends nach meinem Umgang fahren könnte (geht um 50 km...) Nein! Sie muss das bereits Nachmittags machen und Nachholen geht nicht, bedeutet ja Streß für sie...!.
(16-05-2014, 00:21)wackelpudding schrieb: Du schreibst, dass Du aufgrund der bisherigen Erfahrung Sanktionen beantragst. Punkt. Nicht mehr. Daran hängst Du dann den Satz: "Sofern das Gericht hierzu detaillierte Informationen wünscht, wird um richterlichen Hinweis gebeten." Damit hast du das Thema gesetzt, aber gleichzeitig gezeigt, dass Dir nicht unbedingt daran gelegen ist, zu eskalieren. Wenn der Richter vor der Verhandlung mehr wissen möchte, wird er es Dir schreiben. Ansonsten wird das ja zur Begründung der beantragten Sanktionen auch im Termin zur Sprache kommen. Und wichtig ist dabei, nach vorne zu argumentieren: Es gilt zu verhindern, dass auch zukünftig das Kindeswohl durch die Mutter vernachlässigt wird.
Top! Vielen dank
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet