16-05-2014, 09:24
Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen oder den Aufenthalt des Kindes richterlich an einem bestimmten Ort festschreiben lassen. Das ist möglich, aber die Aussichten auf Erfolg gehen gehen Null, vor allem da es "nur" 50km sind und du bereits jetzt einem Kontaktabbruch zugesehen hast.
Das war der jüngste Fehler in der langen Liste von dicken Fehlern. Mit 21 bereits ein Kind inclusive hingenommenem Kontaktabbruch, mit einer Mutti die bereits in der Insolvenz hängt während andere noch zur Schule gehen und etwas lernen, dich bereits mit runtergerissen hat, und unterhaltsrechtlich stehen dir auch mindestens zwei nette Jahrzehnte vor, in denen du Begriffe wie "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" lernen und leben wirst. "Prinzessin" ist gut, so wird sie dir auch vorkommen beim Unterhalt.
Essentiell ist es jetzt, wieder Kontakt zum Kind zu bekommen. Sofort. Dazu gehst du den üblichen Weg über Aufforderung mit Fristsetzung und dann nahtlos zum Gericht. Wenn du bei dieser Gelegenheit auch Anträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, mach nur, bringen wird das zwar nichts aber du kannst dir sagen "ich hab es versucht".
Das war der jüngste Fehler in der langen Liste von dicken Fehlern. Mit 21 bereits ein Kind inclusive hingenommenem Kontaktabbruch, mit einer Mutti die bereits in der Insolvenz hängt während andere noch zur Schule gehen und etwas lernen, dich bereits mit runtergerissen hat, und unterhaltsrechtlich stehen dir auch mindestens zwei nette Jahrzehnte vor, in denen du Begriffe wie "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" lernen und leben wirst. "Prinzessin" ist gut, so wird sie dir auch vorkommen beim Unterhalt.
Essentiell ist es jetzt, wieder Kontakt zum Kind zu bekommen. Sofort. Dazu gehst du den üblichen Weg über Aufforderung mit Fristsetzung und dann nahtlos zum Gericht. Wenn du bei dieser Gelegenheit auch Anträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, mach nur, bringen wird das zwar nichts aber du kannst dir sagen "ich hab es versucht".