16-05-2014, 12:21
Keine Ahnung ... meine Alte wird demnächst auch mit der Regelung des nachehelichen Unterhalts um die Ecke kommen.
Seit etwa fünf Monaten sammle ich die Stellenanzeigen der Wochenendausgabe der Lokalzeitung und markiere die für sie in Frage kommenden Jobs.
Wenn es dann demnächst zum Gefecht kommt, werde ich sie auffordern, mir die Liste der Bewerbungen vorzulegen, die sie abgeschickt hat. Wäre dann nicht überrascht, wenn ich dann noch ganz viele Stellenanzeigen vorlegen kann, auf die sie sich nicht beworben hat.
Letztlich geht es um den Nachweis, dass die eigene Erwerbsobliegenheit nicht mit der notwendigen Konsequenz beachtet wurde.
Ob das ein geschicktes Vorgehen ist oder nicht kann ich erst in einigen Monaten schreiben.
LG
Che
Seit etwa fünf Monaten sammle ich die Stellenanzeigen der Wochenendausgabe der Lokalzeitung und markiere die für sie in Frage kommenden Jobs.
Wenn es dann demnächst zum Gefecht kommt, werde ich sie auffordern, mir die Liste der Bewerbungen vorzulegen, die sie abgeschickt hat. Wäre dann nicht überrascht, wenn ich dann noch ganz viele Stellenanzeigen vorlegen kann, auf die sie sich nicht beworben hat.
Letztlich geht es um den Nachweis, dass die eigene Erwerbsobliegenheit nicht mit der notwendigen Konsequenz beachtet wurde.
Ob das ein geschicktes Vorgehen ist oder nicht kann ich erst in einigen Monaten schreiben.
LG
Che
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)