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BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#16
(16-05-2014, 12:06)Antragsgegner schrieb: Wie formuliert man das nun am schlauesten?


Sehr geehrte Frau Sidney Savannah Suffke,

zunächst möchte ich Ihnen die Vertretung meines Mandanten Jayden-Jérome Jockel anzeigen und mich vorstellen. Ich bin der Teil seiner Identität, der Ratio, Verstand und Rechtliches übernommen hat. Er überträgt sich diese Rolle sozusagen selbst, um Beraterkosten zu sparen.

Im Namen meines Mandanten habe ich sie aufzufordern, uns das Ende ihres Betreuungsunterhaltsbezuges zum 1.1.2050 bestätigen zu wollen. An diesem Tage wird der gemeinsame Sohn Peterle Suffke drei Jahre alt, womit gemäss §1615l BGB ihr Betreuungsunterhaltsanspruch endet. Bitte nehmen sie in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass dies unanbhängig von der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ihrerseits der Fall ist. Soweit uns bekannt, macht es ohnehin keine Schwierigkeiten, wieder an ihrem gesetzlich für die Dauer der Erziehungszeit freigehaltenen Arbeitsplatz im Pussy Cat Club zu beginnen, ihre zwischenzeitlich erfolgte rapide Gewichtszunahme und erschreckende Gesichtsalterung steht dem nicht entgegen.

Mit den besten Empfehlungen

Ich & Ich
Jayden-Jérome Jockel



Im Ernst: Eine Zeile zum Ende des Betreuungunterhaltsanspruchs und der Bestätigerung dieser Tatsache reicht. Zwei oder drei Monate vorher abgeschickt.
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RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von p__ - 16-05-2014, 13:44

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