18-05-2014, 19:42
Euer gemeinsames Kind ist doch noch gar nicht auf der Welt. Wieso erteiltest Du ergo Auskunft?
Die Rückübertragung geht auch nur, wenn JC und KM dies schriftlich vereinbaren. Wenn sich ergo die KM auf Grund ihrer "Umstände" NICHT dazu in der Lage sieht, sich um potentielle Klage gegen den KV zu kümmern, muss das JC schon selbst tätig werden. Die benutzen doch die KM nur. Machen sich ergo "selbst, ihre Finger nicht schmudelig beim Versuch, KM und KV zu entzweihen.
Naja. Manchmal lohnt sich ein tieferer Blick in den Leitfaden Alg 2. Nicht nur für direkt davon Betroffene. Auch für Berater ohne Qualifikation.
Die Rückübertragung geht auch nur, wenn JC und KM dies schriftlich vereinbaren. Wenn sich ergo die KM auf Grund ihrer "Umstände" NICHT dazu in der Lage sieht, sich um potentielle Klage gegen den KV zu kümmern, muss das JC schon selbst tätig werden. Die benutzen doch die KM nur. Machen sich ergo "selbst, ihre Finger nicht schmudelig beim Versuch, KM und KV zu entzweihen.
Naja. Manchmal lohnt sich ein tieferer Blick in den Leitfaden Alg 2. Nicht nur für direkt davon Betroffene. Auch für Berater ohne Qualifikation.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.