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Forderung Betreungsunterhalt über Jobcenter
#6
(18-05-2014, 19:42)Dzombo schrieb: Euer gemeinsames Kind ist doch noch gar nicht auf der Welt. Wieso erteiltest Du ergo Auskunft?

Siehe §1615l BGB.

Abs. 1 "Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und..."

Abs. 2 "Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt."
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RE: Forderung Betreungsunterhalt über Jobcenter - von p__ - 18-05-2014, 20:54
RE: Forderung Betreungsunterhalt über Jobcenter - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:33

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