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Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung
#7
(19-05-2014, 12:55)Arminius schrieb: Dir bleibt aber im "Notfall" auch noch die möglichkeit die Ratenzahlung des geforderten Gesamtbetrages auf 12 Monate zu strecken.

Sollte das in Deutschland sein.

Es endet die Unterhaltspflicht Trennungsunterhalt diesen Monat.

Es wird neu festgesetzt ein nachehelicher Unterhalt. Den beabsichtigt unser Pflichtiger nicht mehr zu zahlen. Umsiedlung ins Ausland ist organisiert auf den 01.07.2014.
Unser Pflichtiger stellt sich die Frage, ob er für Juni Unterhalt zahlen soll oder von dem Geld sein Flugticket.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Austriake - 19-05-2014, 11:34
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Austriake - 19-05-2014, 13:00
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Nappo - 19-05-2014, 17:37
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Hasserfuellter - 21-05-2014, 19:19

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