19-05-2014, 13:57
Die Gegenseite hat sich nunmehr schriftlich zur Sache geäußert und ein Vermittlungsverfahren beantragt, das ich ablehnen werde. Gleichzeitig wird zur mdl. Verhandlung in der Hauptsache geladen.
Wieso findet überhaupt eine mdl. Verhandlung wegen des Antrags auf Ordnungsmittel statt? Die Lage ist doch sonnenklar: KM hat sich nicht an den Umgangsbeschluss gehalten und dies sogar durch ihren dämlichen Antrag auf EA zur Abänderung desselben dokumentiert.
Was passiert denn, wenn ich da einfach gar nicht hingehe?
Wieso findet überhaupt eine mdl. Verhandlung wegen des Antrags auf Ordnungsmittel statt? Die Lage ist doch sonnenklar: KM hat sich nicht an den Umgangsbeschluss gehalten und dies sogar durch ihren dämlichen Antrag auf EA zur Abänderung desselben dokumentiert.
Was passiert denn, wenn ich da einfach gar nicht hingehe?