19-05-2014, 16:28
Leicht modifizierte Reihenfolge. Beim Termin für die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnest du auch gleichzeitig die gemeinsame Sorgeerklärung. Wird natürlich erst gültig, wenn sie später auch unterschreibt oder ein Gerichtsbeschluss das verfügt. Danach Unterhaltsvorschuss, aber erst wenn das Jugendamt dazu konkret fordert. Und laufenden Unterhalt - da wirst du dich überraschen lassen dürfen, ob sie das selbst, per Anwalt oder per Beistandschaft durch das Jugendamt macht. Mach beim Unterhalt keinen Schritt von selbst oder freiwillig ohne Zwang. Nächster Schritt: Umgang. Wenn du dich dazu entschliessen kannst, wozu ich sehr rate.