19-05-2014, 16:39
(19-05-2014, 16:28)p schrieb: Beim Termin für die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnest du auch gleichzeitig die gemeinsame Sorgeerklärung.Die Vaterschaftsanerkennung muss ich aber beim Standesamt machen, wurde mir so von meiner Ex mitgeteilt?!
(19-05-2014, 16:28)p schrieb: Danach Unterhaltsvorschuss, aber erst wenn das Jugendamt dazu konkret fordert.Wäre es nicht taktisch klüger, bezüglich Ratenzahlung, mich direkt mit den Jugendamt bezüglich dem Unterhaltsvorschuss zu melden? Sonst wollen die das noch auf einmal, was natürlich nicht machbar ist. Ist nur ein Gedanken, ich habe keine Ahnung auf diesem Gebiet.
(19-05-2014, 16:28)p schrieb: Und laufenden Unterhalt - da wirst du dich überraschen lassen dürfen, ob sie das selbst, per Anwalt oder per Beistandschaft durch das Jugendamt macht. Mach beim Unterhalt keinen Schritt von selbst oder freiwillig ohne Zwang.Ich dachte mir halt, wenn ich den Unterhalt eigenständig tituliere und die Zahlungen aufnehme, dass ich damit diese Sache quasi vom Tisch habe und ich nicht doch noch vor Gericht muss. Da die Klage nach wie vor läuft und nur "verschoben" wurde und erst endgültig abgesagt wird wenn alles erfüllt ist.