Und wen soll ich fragen? Ihr kann ich ja nicht glauben und Ihr Anwalt schreibt mir nicht zurück... ich dachte da gäbe es vielleicht eine Regelung/Ablauf bei Hartz IV Empfängern.
Zur Titulierung, kann ich die Vorlage aus dem Trennungs-FAQ Download auch bei dem Jugendamt beurkunden lassen oder nehmen nur die "Ihre" Vorlagen?
Mein Einkommen liegt bei 1966 Euro Netto, wäre also bei Stufe 3, bereinigtes Nettoeinkommen liegt aber unter 1901 Euro, so also Stufe 2. Dadurch das ich nur ein Kind unterhalten muss, allerdings wieder Stufe 3. Sehe ich das so richtig? Ist das Kindergeld gleich bei der Summe für den Titel mit ab zu ziehen? (Sorry für die vielen Fragen, aber wenn ich hier was falsch mache geht der dämliche Anwalt sicher vor Gericht und die Kosten darf dann ich tragen...)
Zur Titulierung, kann ich die Vorlage aus dem Trennungs-FAQ Download auch bei dem Jugendamt beurkunden lassen oder nehmen nur die "Ihre" Vorlagen?
Mein Einkommen liegt bei 1966 Euro Netto, wäre also bei Stufe 3, bereinigtes Nettoeinkommen liegt aber unter 1901 Euro, so also Stufe 2. Dadurch das ich nur ein Kind unterhalten muss, allerdings wieder Stufe 3. Sehe ich das so richtig? Ist das Kindergeld gleich bei der Summe für den Titel mit ab zu ziehen? (Sorry für die vielen Fragen, aber wenn ich hier was falsch mache geht der dämliche Anwalt sicher vor Gericht und die Kosten darf dann ich tragen...)