19-05-2014, 19:35 
		
	
	
		Wenns denn so allgemein und genau sein soll, bittesehr: Erst kommt das Jugendamt und räumt ab. Unterhaltsvorschuss ist gegenüber den Leistungen nach dem SGB 2 eine vorrangige Leistung und muss bei Bedürftigkeit beantragt werden. Ein Anspruchsübergang an das JC findet darüber nicht statt.
	
	
	
	
	

 
 

