21-05-2014, 05:24
Ich habe gerade Folgendes bei Telepolis gefunden.
Hier die interessanten Passagen.
Hier die interessanten Passagen.
Zitat:Nach fast sieben Jahren wird ein wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilter Mann entlastet. Die ihm zur Last gelegten Taten waren frei erfunden.
Zitat: Zur Last gelegt wurden ihm die zweifache Vergewaltigung seiner Exfreundin sowie Freiheitsberaubung. Diese Exfreundin, Claudia K., war im Dezember 2001 zur Polizei gegangen. Thomas E., so gab Claudia K. damals an, hätte sie 1997 und 2001 vergewaltigt. 1997 habe er sie außerdem zwei Stunden lang an ein Heizungsrohr gekettet.
Zitat:Das Gericht schenkte Claudia K. Glauben und verurteilte Thomas E., für den sich damit eine Dilemmasituation ergab, in die alle unschuldig Verurteilten geraten: Hafterleichterungen oder gar frühzeitige Entlassung sind unmöglich, wenn nicht eine Auseinandersetzung mit der begangenen Tat erfolgt. Kurz gesagt: Jemand muss erst ein falsches Geständnis ablegen, um eine Chance zu haben, frühzeitig aus der Haft entlassen zu werden, die ihm für eine Tat auferlegt wurde, die er nicht begangen hat. Eine, dezent ausgedrückt, verfahrene Situation.
Zitat:Nachdem Thomas E. die gesamte Haft abgesessen hatte, konnte er zu seiner Tochter wieder einen verstärkten Kontakt aufbauen. Dieser hatte er stets gesagt: "Ich habe nichts getan."
Zitat:Im Juni 2010 gestand Claudia K. ihrer Tochter, dass sie die vermeintlichen Straftaten bloß erfunden hatte. Sie hätte, so Claudia K., ihren ehemaligen Freund loswerden wollen und gemeinsam mit ihrem Freund David K. beschlossen, Thomas E. falscher Straftaten zu bezichtigen. Hintergrund der gesamten Geschichte war die Tatsache, dass sich Thomas E. nicht mit einem Kontaktverbot zur gemeinsamen Tochter abfinden wollte, welches Claudia K. verhängt hatte.
Zitat:Fast vier Jahre später verurteilte das Landgericht Dortmund Claudia K. wegen mittelbarer Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten – exakt 50% der Haftdauer, zu der Thomas E. verurteilt worden war. David K. konnte nicht nachgewiesen werden, dass er an dem Komplott beteiligt war, er blieb daher strafrechtlich unbehelligt. Claudia K. wurde auch der Anspruch auf monatlich 122 Euro gestrichen, der ihr nach dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen wurde. Ob und wann sie die vorher kassierten Geld zurückzahlen kann und wird, bleibt offen.