21-05-2014, 16:43
Leute,
nach Monaten des Nerven- und Papierkriegs...heute endlich Post vom AG: Die VKH ist abgelehnt !
Begründung: Die Forderungen sind unverhältnismäßig und rücksichtslos gegenüber den Eltern (da die EX sowenig verdient, bliebe ein "Bedarf" von bald 700 Euro an mir kleben, auch das hat der Richter thematisiert).
Zwischen den Zeilen steht: unverschämt und zu doof zum lügen...
Hoffen wir mal, das die Sache damit vom Tisch ist - allerdings hat er auch klargestelt, dass prinzipiell Unterhalt während des soz. Jahres unproblematisch eingefordert werden kann, allerdings sei bei solchen Diensten üblich, dass Kost + Logis + Taschengeld gestellt wird und damit nur ein kleiner Restbedarf bleibt. Da der "Bedarf" hier allerdings deutlich über dem eines Studenten liegt, gibt es hier keine Verpflichtung.
Ich feier erst mal...
nach Monaten des Nerven- und Papierkriegs...heute endlich Post vom AG: Die VKH ist abgelehnt !
Begründung: Die Forderungen sind unverhältnismäßig und rücksichtslos gegenüber den Eltern (da die EX sowenig verdient, bliebe ein "Bedarf" von bald 700 Euro an mir kleben, auch das hat der Richter thematisiert).
Zwischen den Zeilen steht: unverschämt und zu doof zum lügen...
Hoffen wir mal, das die Sache damit vom Tisch ist - allerdings hat er auch klargestelt, dass prinzipiell Unterhalt während des soz. Jahres unproblematisch eingefordert werden kann, allerdings sei bei solchen Diensten üblich, dass Kost + Logis + Taschengeld gestellt wird und damit nur ein kleiner Restbedarf bleibt. Da der "Bedarf" hier allerdings deutlich über dem eines Studenten liegt, gibt es hier keine Verpflichtung.
Ich feier erst mal...