21-05-2014, 17:19
Hi,
ist das Schreiben schon raus? Für mich ist Deine Vorgehensweise nicht klar, einen Beschluss, an den sich die KM nicht hält, mit allen Beteiligten (KM, JA, Gericht etc.) wieder zu diskutieren. Als Ergebnis erhälst Du u.U. einen Vergleich (denn das ist der Zweck dieses Verfahrens). Was machst Du, wenn sie sich an diesen wieder nicht hält?
Außerdem ist das Vermittlungsverfahren kein Wunschkonzert, zu dem Du die Bedingungen diktieren kannst. Du hast die Möglichkeit der Stellungsnahme gegeüber dem Gericht. Auch wenn Du an Deinem Ordnungsgeldantrag festhälst, kann das Gericht ein Vermittlungsverfahren anordnen.
LG,
Mux
ist das Schreiben schon raus? Für mich ist Deine Vorgehensweise nicht klar, einen Beschluss, an den sich die KM nicht hält, mit allen Beteiligten (KM, JA, Gericht etc.) wieder zu diskutieren. Als Ergebnis erhälst Du u.U. einen Vergleich (denn das ist der Zweck dieses Verfahrens). Was machst Du, wenn sie sich an diesen wieder nicht hält?
Außerdem ist das Vermittlungsverfahren kein Wunschkonzert, zu dem Du die Bedingungen diktieren kannst. Du hast die Möglichkeit der Stellungsnahme gegeüber dem Gericht. Auch wenn Du an Deinem Ordnungsgeldantrag festhälst, kann das Gericht ein Vermittlungsverfahren anordnen.
LG,
Mux