22-05-2014, 10:16
Es geht hier zur Zeit nicht um Vergleich oder nicht Vergleich. Du sollst dem Gericht eine Stellungnahme schicken, ob Du das Vermittlungsverfahren ablehnst und an Deinem Ordnungsgeldantrag festhälst oder ob Du dem Vermittlungsverfahren zustimmst. Dementsprechend sollte dann das Schreiben (sachlich) begründet werden. Dann beschließt das Gericht.
Ich kann Dir da nichts raten - nur den Brief so nicht abzuschicken - denn Du musst entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Zustimmung zum Vermittlungsverfahren signalisiert Verhandlungsbereitschaft, damit hat sich aber Dein Ordnungsgeldantrag erledigt. Beim Festhalten am Antrag kann es sein - muss aber nicht -, dass wirklich das Ordnungsgeld gegen die KM verhandelt wird. Ausgang ungewiss.
Du bist offensichtlich anwaltlich nicht vertreten, bist Du Dir sicher, das allein zu machen?
Ich kann Dir da nichts raten - nur den Brief so nicht abzuschicken - denn Du musst entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Zustimmung zum Vermittlungsverfahren signalisiert Verhandlungsbereitschaft, damit hat sich aber Dein Ordnungsgeldantrag erledigt. Beim Festhalten am Antrag kann es sein - muss aber nicht -, dass wirklich das Ordnungsgeld gegen die KM verhandelt wird. Ausgang ungewiss.
Du bist offensichtlich anwaltlich nicht vertreten, bist Du Dir sicher, das allein zu machen?