22-05-2014, 11:55
Ja, ich will keinen Anwalt mehr. Ich habe durchgängig schlechte Erfahrungen.
Nach meiner Zustimmung zum Vermittlungsverfahren wurde nicht gefragt, sondern es wurde einfach auf Antrag der Gegenseite eröffnet und zur mdl. Verhandlung terminiert (derselbe Termin, wie die Verhandlung in der Hauptsache zum Antrag auf Ordnungsmittel).
Eine schriftliche Stellungnahme ist mMn gar nicht unbedingt erforderlich. Wenn ich allerdings versuchen will, mehr Umgang rauszuholen, wäre es gut, das schon mal auf dem Tisch zu haben.
Es ist allerdings fraglich, ob ein Beschluss zum Umgang vom 04.03.14 jetzt schon wieder in einem Vermittlungsverfahren zum Antrag auf Ordnungsmittel gekippt wird.
Kann eine Erweiterung des Umgangs denn überhaupt Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein?
Nach meiner Zustimmung zum Vermittlungsverfahren wurde nicht gefragt, sondern es wurde einfach auf Antrag der Gegenseite eröffnet und zur mdl. Verhandlung terminiert (derselbe Termin, wie die Verhandlung in der Hauptsache zum Antrag auf Ordnungsmittel).
Eine schriftliche Stellungnahme ist mMn gar nicht unbedingt erforderlich. Wenn ich allerdings versuchen will, mehr Umgang rauszuholen, wäre es gut, das schon mal auf dem Tisch zu haben.
Es ist allerdings fraglich, ob ein Beschluss zum Umgang vom 04.03.14 jetzt schon wieder in einem Vermittlungsverfahren zum Antrag auf Ordnungsmittel gekippt wird.
Kann eine Erweiterung des Umgangs denn überhaupt Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein?