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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(22-05-2014, 13:45)tobi1983 schrieb: Spätestens wenn Sie heiraten und die kleine anders heißen soll werden Sie es sich überlegen.

Zur Einbenennung bedarf es keiner Adoption. Wenn das Kind den Nachnamen der Mutter trägt und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bedarf es zur Einbenennung noch nicht einmal Deiner Zustimmung.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
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