22-05-2014, 16:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2014, 16:49 von resistance01.)
Zitat:Du beantragst Ordnungsgeld. [...] Das Gericht schickt Dir diesen wieder zu.
Ganz genau.
Zitat:So jetzt käme Deine Stellungnahme an das Gericht [...].
Bisher noch nicht geschehen.
Das Gericht hat mir zwei Ladungen gleichzeitig geschickt:
1. In der Sache "Ordnungsgeld, ich ./. KM"
2. Im Vermittlungsverfahren, das auf Antrag der KM durchgeführt wird
Der Termin ist derselbe. Der Schriftsatz des gegnerischen Anwalts hängt 2. an.
Zitat:JETZT entscheidet das Gericht etwas: z.B. Das Vermittlungsverfahren zu eröffnen und sendet Dir diese Entscheidung des Gerichtes zu!
Ist bereits entschieden, ohne dass ich eine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte. Ich verstehe das so: Die Richterin wird zu dem Termin einfach zunächst versuchen, zu vermitteln. Sollte das nicht gelingen, geht's fließend zur Hauptsache über, in der über meinen Antrag auf Ordnungsmittel entschieden wird. Eine erneute schriftliche Stellungnahme meinerseits erfolgt höchstens fakultativ, und zwar bevor der Termin stattfindet.
Was ist daran unklar?