23-05-2014, 15:50
Die Frage ist einfach zu beantworten:
Eine Deutsche (=der Unterhaltsdepp) kann monatlich eine als "Spende" kaschierte Eigenbeteiligung von 374 Euro (!!) erbringen und diese kann sich die Organisation in die Tasche stecken...ein Skandal.
Weiß jemand, an welchem Gericht verhandelt würde, falls das OLG der Beschwerde stattgibt?
Eine Deutsche (=der Unterhaltsdepp) kann monatlich eine als "Spende" kaschierte Eigenbeteiligung von 374 Euro (!!) erbringen und diese kann sich die Organisation in die Tasche stecken...ein Skandal.
Weiß jemand, an welchem Gericht verhandelt würde, falls das OLG der Beschwerde stattgibt?