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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#30
(25-05-2014, 09:29)Arminius schrieb: Vorrausgesetzt man hat keine Dreck am SteckenExclamation

Auch wenn Du keinen Dreck am Stecken hast, kannst Du verurteilt werden.

Dann musst Du halt für neue Beweismittel sorgen, und darauf hoffen, dass es für ein Wiederaufnahmeverfahren reicht.

Müssen ein paar dieser Verfahren wieder aufgenommen werden, dann werden es sich Gerichte und Staatsanwaltschaften zwei mal überlegen, ob sie jemanden anklagen wollen, oder nicht.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Camper1955 - 25-05-2014, 10:12
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

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