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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#36
(25-05-2014, 09:29)Arminius schrieb: Eine Einstellung nach § 170,Abs. 2 oder § 153 StPO kommt ja nicht mehr in Frage.

...oder sehe ich das falsch und man kann auch im Zwischenverfahren diese § anwenden?

Kann mir Hierzu noch jemand was sagen?
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RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Arminius - 25-05-2014, 11:27
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

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