25-05-2014, 11:35
(25-05-2014, 11:27)Arminius schrieb:(25-05-2014, 09:29)Arminius schrieb: Eine Einstellung nach § 170,Abs. 2 oder § 153 StPO kommt ja nicht mehr in Frage.
...oder sehe ich das falsch und man kann auch im Zwischenverfahren diese § anwenden?
Kann mir Hierzu noch jemand was sagen?
Hast Du schon einen Strafbefehl erhalten?
Dann geht es nicht mehr.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.