Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#39
(25-05-2014, 11:45)Arminius schrieb: Nein...nur die Anklageschrift

Das ist doch noch kein Strafbefehl oder ?

Habe mir dann erst einen Anwalt genommen...Muss gestehen das ich eigentlich die Hauptverhandlung möchte...

Also muss ein Eröffnungsbeschluss oder ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen werden ?

Wenn Du unbedingt darauf auf bist, dass schlafende oder nicht schlafende Hunde geweckt werden.

In der Anklageschrift müsste doch die Telefonnummer samt Durchwahl des Gerichtes stehen, das Deinen Fall behandelt. Einfach mal anrufen, und unter Nennung des Aktenzeichens nachfragen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Camper1955 - 25-05-2014, 14:51
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  GSR Antrag Dauer bis zum 1. Bescheid Panum 3 4.689 04-11-2015, 01:07
Letzter Beitrag: Panum

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste