25-05-2014, 14:51
(25-05-2014, 11:45)Arminius schrieb: Nein...nur die Anklageschrift
Das ist doch noch kein Strafbefehl oder ?
Habe mir dann erst einen Anwalt genommen...Muss gestehen das ich eigentlich die Hauptverhandlung möchte...
Also muss ein Eröffnungsbeschluss oder ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen werden ?
Wenn Du unbedingt darauf auf bist, dass schlafende oder nicht schlafende Hunde geweckt werden.
In der Anklageschrift müsste doch die Telefonnummer samt Durchwahl des Gerichtes stehen, das Deinen Fall behandelt. Einfach mal anrufen, und unter Nennung des Aktenzeichens nachfragen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.