25-05-2014, 21:38
Die Kosten meines Anwaltes rd. 2700.- (wurden in 3 Einzelrechnungen nach den Gerichtsterminen in Rechnung gestellt) wurden bereits von mir voll gezahlt. Davon müsste mir mein Sohn, bei Leistungsfähigkeit, 80% erstatten.
Für die Gerichtskosten der Beschwerde beim OLG werden 584.- in Rechnung gestellt. Davon soll und habe ich 116,80 (20%) gezahlt. Den Rest von 80% wird wohl über die genehmigte VKH ausgeglichen.
Über Anwaltskosten der Gegenseite, welche ich ja zu 20% zu übernehmen habe, fehlen noch jegliche Infos. Ebenso über die Gerichtkosten der ersten Instanz.
Für die Gerichtskosten der Beschwerde beim OLG werden 584.- in Rechnung gestellt. Davon soll und habe ich 116,80 (20%) gezahlt. Den Rest von 80% wird wohl über die genehmigte VKH ausgeglichen.
Über Anwaltskosten der Gegenseite, welche ich ja zu 20% zu übernehmen habe, fehlen noch jegliche Infos. Ebenso über die Gerichtkosten der ersten Instanz.