26-05-2014, 05:46
Da ist nicht nur "etwas" faul. Nach wie vor sind die allermeisten Bescheide vom Jobcenter ganz grundsätzlich faul. Weil sie falsch berechnet werden. Und da vor allem in Bezug auf KU plus KG zusammengerechnet und dem Bedarfsregelsatz ggü. gestellt. Diese Berechnung führt regelmäßig dazu, dass das Kind nach sozialrechtlichen Bestimmungen (Regelsatz) mehr hat, als es braucht. Es entsteht Überhang. Und eben DIESER fliesst sehrwohl in die Berechnungen des Gesamtbedarfes der übrigen BG-Mitglieder MIT ein.
Anfang 2014 betrieb das JC gegen mich vor dem FamGericht Klage wegen Auskunftsverweigerung. Im Zuge dieser Klage zwang ich das JC, mir zur Bedarfsberechnung der von der Mutter meines Sohnes beim JC betriebenen BG Auskünfte zu erteilen. Nach Eingang der Unterlagen (BG-Bescheid!!) bei mir wurde klar, was mit dem Überhangsgeld in Sachen Einkommen meines Sohnes immer wieder passierte. Es floss in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder in der BG der Kindsmutter MIT ein.
Das geht natürlich nicht und führt logisch zur letztendlichen Falschberechnung. Ergo hakte ich dazu nach und erhielt vom Gericht einen überaus interessanten Kommentar dazu. Und aus dem geht sehrwohl die Überleitung des Einkommensüberschusses meines Sohnes durch übersteigen seines nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten festgelegten Regelsatzes (KU + KG liegen zusammen über dem Regelsatzbedarf) in die Berechnungen von seitens des States zu zahlendes Sozialgeld für die ÜBRIGEN Mitgleider der BG der Mutter meines Sohnes GLASKLAR hervor.
@iglu...
Wieviel Bescheide vom JC bezüglich der dortigen Berechnung von Sozialgeld für dein Kind hattest Du schon "life" vor Dir liegen gehabt, auf dass dein gesagter Satz:
"Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden..." tatsächlich zutreffend wäre?
Mein Sohn liegt durch KU plus KG weit über dem ihm zustehenden Regelsatz. Und der sich daraus ergebende Überhang an Geld fliesst sehrwohl in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder mit ein. Eine BG, in der er nur Zählperson ist.
Und auch wenn es unterm Strich nicht viel Geld ist, dass als Überhang in die restliche BG überfliesst. Fakt bleibt. Mit diesem Überhangsgeld wird objektiv der Rest der BG der KM mit finanziert.
Wer außer mir kam den bereits mal in den Genuss, einen Berechnungsbescheid für die BG der Mutter seines oder seiner Kinder einsehen zu können? Um nachvollziehen zu können, wie und was das JC zu seiner Grundlage in Sachen Bedarfsberechnung für besagte BG/BGen gemacht hat.
Anfang 2014 betrieb das JC gegen mich vor dem FamGericht Klage wegen Auskunftsverweigerung. Im Zuge dieser Klage zwang ich das JC, mir zur Bedarfsberechnung der von der Mutter meines Sohnes beim JC betriebenen BG Auskünfte zu erteilen. Nach Eingang der Unterlagen (BG-Bescheid!!) bei mir wurde klar, was mit dem Überhangsgeld in Sachen Einkommen meines Sohnes immer wieder passierte. Es floss in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder in der BG der Kindsmutter MIT ein.
Das geht natürlich nicht und führt logisch zur letztendlichen Falschberechnung. Ergo hakte ich dazu nach und erhielt vom Gericht einen überaus interessanten Kommentar dazu. Und aus dem geht sehrwohl die Überleitung des Einkommensüberschusses meines Sohnes durch übersteigen seines nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten festgelegten Regelsatzes (KU + KG liegen zusammen über dem Regelsatzbedarf) in die Berechnungen von seitens des States zu zahlendes Sozialgeld für die ÜBRIGEN Mitgleider der BG der Mutter meines Sohnes GLASKLAR hervor.
@iglu...
Wieviel Bescheide vom JC bezüglich der dortigen Berechnung von Sozialgeld für dein Kind hattest Du schon "life" vor Dir liegen gehabt, auf dass dein gesagter Satz:
"Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden..." tatsächlich zutreffend wäre?
Mein Sohn liegt durch KU plus KG weit über dem ihm zustehenden Regelsatz. Und der sich daraus ergebende Überhang an Geld fliesst sehrwohl in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder mit ein. Eine BG, in der er nur Zählperson ist.
Und auch wenn es unterm Strich nicht viel Geld ist, dass als Überhang in die restliche BG überfliesst. Fakt bleibt. Mit diesem Überhangsgeld wird objektiv der Rest der BG der KM mit finanziert.
Wer außer mir kam den bereits mal in den Genuss, einen Berechnungsbescheid für die BG der Mutter seines oder seiner Kinder einsehen zu können? Um nachvollziehen zu können, wie und was das JC zu seiner Grundlage in Sachen Bedarfsberechnung für besagte BG/BGen gemacht hat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.