27-05-2014, 19:06
(27-05-2014, 18:55)Pinoccio schrieb: Somit ist das wohl gemeinsam.
Dann widersprich dem Wegzug der Kinder schriftlich. Die Mutter müßte in diesem Fall beim Familiengericht Deine Zustimmung ersetzen lassen. I. d. R. wird das nicht ganz lustig für sie, weil ihr ein erheblicher Teil der Umgangskosten angelastet wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...