(27-05-2014, 19:45)Zala schrieb: Das ist normal jetzt wo Du die Vaterschaft anerkannt hast haben sie jemanden von dem sie sich ihr Geld zurück holen können(werden)
Aber nicht von Geburt an, das wäre total absurd.
Zitat:Ab wann Leistungen zurückgefordert werden können
Der Unterhaltspflichtige kann für Zeiträume in der Vergangenheit nur in Regress genommen werden, ab denen er Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. darüber belehrt wurde, dass er für den geleisteten Unterhalt durch die Vorschusskasse in Anspruch genommen werden kann, siehe auch § 7 UhVorschG. Gleichzeitig setzt der Unterhalt für die Vergangenheit voraus, dass auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch (§ 1613 BGB) bestanden hat und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig gewesen ist.
Ich möchte jetzt wissen ob das stimmt was ich so im Netz finde und wie ich mich verhalten soll gegenüber dem Jugendamt. Das will ja offensichtlich auch den zukünftigen Unterhalt!? Ich versteh das Beamtendeutsch einfach nicht...